Die Frühförderung nach SGB IX, ist ein Arbeitsfeld der Heilpädagogik. In meiner Praxis für Heilpädagogik biete ich folgende heilpädagogisch ausgerichteten Frühförderleistungen an:
Die Frühförderung nach SGB IX, Eingliederungshilfe/ heilpädagogischen Hilfe findet in der Kindertagesstätte des Kindes statt.
Diese individuell inklusiv ausgerichtete Hilfe für das Kind soll dazu beitragen, dass ein Kind in seiner Persönlichkeit reift und seine individuellen Entwicklungsschritte unterstützt werden. Es gilt seine Ressourcen und emotionale Stabilität zu stärken, damit es sich selbstverantwortlich und selbstbewusst zurecht findet. Das bedeutet ebenso seine sozialen Kompetenzen anzuregen, sowie die Teilhabe in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Die Frühförderung nach SGB IX, heilpädagogischen Einzelleistung für Kinder von Geburt bis zur Einschulung findet in der Regel in meiner Praxis oder bei Bedarf im Elternhaus statt.
Im Mittelpunkt der heilpädagogischen Einzelhilfe steht das Kind mit seiner Persönlichkeit und seinen individuellen Kompetenzen und Ressourcen.
Ziel dieser Hilfeform ist es den Eltern Impulse für kindesentsprechende Entwicklungs- und Förderungsimpulse im Alltag zu geben und diese bei wichtigen Fragestellungen zu unterstützen, sowie in ihren Kompetenzen zu stärken. Eltern sind diejenigen, die die Entwicklung ihres Kindes tagtäglich maßgeblich begleiten.
Eine kooperative Zusammenarbeit im Bezugssystem des Kindes gehört auf Wunsch der Eltern in den vernetzenden Aufgabenbereich eines umfassend ausgerichteten Frühförderauftrages.
Eine person-oder traumazentrierte Spieltherapie kann im Rahmen einer „heilpädagogischen Einzelleistung“ durch den zuständigen öffentlichen Leistungsträger bewilligt werden.