Mit der Feststellung des Unterstützungsbedarfs der Frühförderung entweder in der Hilfeleistung einer:

  • „heilpädagogische Einzelleistung“ in den Praxisräumen bzw. in häuslicher Umgebung
  • "heilpädagogische Hilfe“ in Kindertageseinrichtungen
besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme nach dem Sozialen Gesetzbuch (SGB IX) durch die zuständigen öffentlichen Leistungsträger der Stadt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde, sowie dem Landratsamt Karlsruhe, Amt für Versorgung und Rehabilitation.

  • Als kompetente Ansprechpartnerin berate und unterstütze ich Sie im Antragverfahren zur Gewährung einer Hilfsmaßnahme für das Kind zur inklusiven Teilhabe und der individuellen Entwicklungsförderung.
  • Im Übergang zur Schule berate ich Eltern u.a. zum individuellen schulischen Unterstützungsbedarf ihres Kindes.
  • Die Kostenerstattung einer person- und traumazentrierten Spieltherapie kann unter bestimmten Voraussetzung im Rahmen der Frühförderung erfolgen.
  • Nach Schuleintritt des Kindes können Eltern eine person- und traumazentrierte Spieltherapie auf privater Honorarbasis vereinbaren.
  • Eine erste Kontaktaufnahme per Mail oder Telefon ist in einem bestimmten Zeit- und Auskunftsumfang kostenfrei. Zur weiteren Beratung oder Information kann ein Beratungstermin vereinbart werden. Dieser wird nach vorheriger Vereinbarung abgerechnet.
  • Hausinterne Fortbildungen für den Fachbereich Kindertageseinrichtung können vereinbart werden.

Sollten Sie weiteren Informationsbedarf haben, können Sie gerne mit mir persönlich Kontakt aufnehmen.